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Finanzen & Recht6 Min Lesezeit

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI: So bekommen Sie 131 € monatlich

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche Leistung der Pflegekasse in Höhe von 131 Euro. Er steht jedem Versicherten ab Pflegegrad 1 zu und ist zweckgebunden: Er darf für Betreuungsangebote, Alltagshilfe und hauswirtschaftliche Unterstützung verwendet werden.

Wichtig: Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch ausgezahlt. Sie müssen die Leistung in Anspruch nehmen und die Abrechnung bei Ihrer Pflegekasse einreichen. Alternativ beauftragen Sie einen anerkannten Dienstleister wie VitaAmica, der direkt mit der Kasse abrechnet.

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Jeder Versicherte mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Er muss nicht extra beantragt werden. Der Anspruch entsteht automatisch mit dem Pflegegrad.

Besonders wichtig ist der Entlastungsbetrag für Menschen mit Pflegegrad 1: Für sie ist der Entlastungsbetrag oft die einzige Leistung der Pflegekasse, da Pflegegeld und Pflegesachleistungen erst ab Pflegegrad 2 gewährt werden.

Was wird vom Entlastungsbetrag bezahlt?

Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene Leistungen eingesetzt werden: Alltagsbegleitung (Spaziergänge, Gespräche, Gesellschaft), Einkaufshilfe, Arztbegleitung, Haushaltshilfe (Putzen, Waschen, Kochen), Betreuungsangebote in Gruppen sowie Unterstützung bei der Tagesstrukturierung.

Voraussetzung ist, dass der Dienstleister nach § 45a SGB XI landesrechtlich anerkannt ist. VitaAmica ist anerkannt und rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Für Sie entstehen 0 Euro Eigenanteil.

Schritt-für-Schritt: So nutzen Sie den Entlastungsbetrag

Schritt 1: Pflegegrad feststellen. Falls Sie noch keinen Pflegegrad haben, stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Ein Gutachter des MDK prüft Ihre Situation.

Schritt 2: Anerkannten Dienstleister wählen. Achten Sie darauf, dass der Dienstleister nach § 45a SGB XI anerkannt ist. VitaAmica erfüllt alle Voraussetzungen.

Schritt 3: Leistung in Anspruch nehmen. Vereinbaren Sie regelmäßige Termine für die gewünschte Hilfe, zum Beispiel Einkaufshilfe zweimal pro Woche.

Schritt 4: Abrechnung. VitaAmica rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Kann ich den Entlastungsbetrag ansparen?

Ja. Nicht genutzte Beträge können innerhalb des Kalenderjahres angespart werden. Bis zum 30. Juni des Folgejahres können Sie die angesparten Beträge noch nutzen. Danach verfallen sie.

Beispiel: Sie nutzen den Entlastungsbetrag ab Juli nicht mehr. Die 786 Euro (6 Monate x 131 Euro) stehen Ihnen bis zum 30. Juni des nächsten Jahres noch zur Verfügung. Viele Familien wissen das nicht und verschenken so bares Geld.

Wir helfen Ihnen, den Entlastungsbetrag sinnvoll einzusetzen. Kostenlos und unverbindlich.

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