Warum ist der Pflegegrad so wichtig?
Der Pflegegrad bestimmt, welche Leistungen der Pflegekasse Ihnen zustehen. Ohne Pflegegrad gibt es kein Pflegegeld, keinen Entlastungsbetrag und keine Pflegesachleistungen. Der Pflegegrad ist also der Schlüssel zu allen finanziellen Hilfen.
Es gibt fünf Pflegegrade. Je höher der Grad, desto mehr Leistungen stehen Ihnen zu. Schon ab Pflegegrad 1 erhalten Sie den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich und damit Zugang zu Alltagshilfe, die von der Pflegekasse bezahlt wird.
Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen
Rufen Sie bei Ihrer Krankenversicherung an und bitten Sie um einen Antrag auf Pflegeleistungen. Die Pflegekasse ist immer bei Ihrer Krankenversicherung angesiedelt. Sie können den Antrag auch formlos per Brief stellen.
Wichtig: Notieren Sie das Datum des Antrags. Denn die Leistungen werden rückwirkend ab dem Tag des Antrags gewährt. Warten Sie also nicht zu lange.
Schritt 2: MDK-Begutachtung vorbereiten
Nach dem Antrag schickt die Pflegekasse einen Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD, früher MDK). Dieser besucht die pflegebedürftige Person zu Hause und prüft sechs Bereiche: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens.
Tipp: Führen Sie im Vorfeld ein Pflegetagebuch. Notieren Sie eine Woche lang genau, wobei Sie Hilfe brauchen und wie lange die Unterstützung dauert. Das hilft dem Gutachter bei der Einschätzung.
Schritt 3: Begutachtungstermin, so gehen Sie vor
Seien Sie ehrlich und beschönigen Sie nichts. Viele Menschen spielen ihre Einschränkungen herunter, weil der Gutachter zu Besuch ist. Das führt zu einer zu niedrigen Einstufung.
Bitten Sie einen Angehörigen oder eine Vertrauensperson, beim Termin dabei zu sein. Diese Person kann Dinge ergänzen, die Sie vielleicht vergessen oder aus Scham nicht erwähnen. Legen Sie ärztliche Berichte, Entlassungsbriefe und das Pflegetagebuch bereit.
Schritt 4: Bescheid prüfen und ggf. Widerspruch einlegen
Die Pflegekasse schickt Ihnen den Bescheid mit dem festgestellten Pflegegrad. Prüfen Sie diesen sorgfältig. Wenn Sie den Eindruck haben, dass die Einstufung zu niedrig ist, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Etwa ein Drittel aller Widersprüche führt zu einer höheren Einstufung. Es lohnt sich also, den Bescheid nicht einfach hinzunehmen, wenn Sie ihn für falsch halten.
Schritt 5: Leistungen nutzen
Sobald der Pflegegrad feststeht, können Sie die Leistungen nutzen. Dazu gehören der Entlastungsbetrag (131 Euro/Monat ab Pflegegrad 1), Pflegegeld (ab Pflegegrad 2), Pflegesachleistungen und weitere Hilfen.
VitaAmica hilft Ihnen dabei, die Leistungen optimal einzusetzen. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich, welche Unterstützung in Ihrer Situation sinnvoll ist und übernehmen die komplette Abrechnung mit der Pflegekasse.