Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegekasse, die einspringt, wenn die pflegende Person vorübergehend verhindert ist, zum Beispiel durch Urlaub, Krankheit oder einfach eine nötige Auszeit.
Die Pflegekasse zahlt bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr für eine Ersatzpflege. Zusätzlich können bis zu 806 Euro aus dem Budget der Kurzzeitpflege umgewidmet werden, insgesamt also bis zu 2.418 Euro.
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf Verhinderungspflege haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, wenn sie mindestens 6 Monate lang zu Hause von einer privaten Pflegeperson (Angehörige, Freunde, Nachbarn) gepflegt werden.
Wichtig: Pflegegrad 1 reicht nicht aus. Und die häusliche Pflege muss vor der erstmaligen Verhinderung mindestens 6 Monate bestanden haben.
Wofür kann Verhinderungspflege eingesetzt werden?
Die Verhinderungspflege kann stundenweise oder tageweise in Anspruch genommen werden. Bei stundenweiser Verhinderungspflege (unter 8 Stunden pro Tag) wird das Pflegegeld weitergezahlt. Bei tageweiser Verhinderungspflege wird das Pflegegeld für den Zeitraum um 50 Prozent gekürzt.
VitaAmica bietet stundenweise Verhinderungspflege an: Ein Alltagshelfer kommt zu Ihnen nach Hause und übernimmt die Betreuung, während der pflegende Angehörige sich eine Auszeit gönnt. Arzttermine, Einkäufe, Behördengänge oder einfach mal durchatmen.
So beantragen Sie Verhinderungspflege
Stellen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse, per Telefon, Brief oder E-Mail. Geben Sie an, wer die Ersatzpflege übernimmt und in welchem Zeitraum. Die Abrechnung erfolgt im Nachhinein gegen Rechnung.
Bei einem anerkannten Dienstleister wie VitaAmica übernehmen wir die komplette Abwicklung. Sie müssen sich nur noch um sich selbst kümmern.