Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegekasse, die einspringt, wenn die pflegende Person vorübergehend verhindert ist, zum Beispiel durch Urlaub, Krankheit oder einfach eine nötige Auszeit.
Seit 2026 gibt es dafür ein gemeinsames Entlastungsbudget: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sind zu einem Topf von bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr zusammengefasst. Sie entscheiden selbst, wie Sie das Geld auf beide Leistungen verteilen.
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf Verhinderungspflege haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause von einer privaten Pflegeperson (Angehörige, Freunde, Nachbarn) gepflegt werden.
Gute Nachricht: Die frühere Wartezeit von 6 Monaten ist entfallen. Sie können das Budget direkt nutzen, sobald Pflegegrad 2 anerkannt ist. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch, hier hilft der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich.
Wofür kann Verhinderungspflege eingesetzt werden?
Die Verhinderungspflege kann stundenweise oder tageweise in Anspruch genommen werden. Bei stundenweiser Verhinderungspflege (unter 8 Stunden pro Tag) wird das Pflegegeld weitergezahlt. Bei tageweiser Verhinderungspflege wird das Pflegegeld für den Zeitraum um 50 Prozent gekürzt.
VitaAmica bietet stundenweise Verhinderungspflege an: Ein Alltagshelfer kommt zu Ihnen nach Hause und übernimmt die Betreuung, während der pflegende Angehörige sich eine Auszeit gönnt. Arzttermine, Einkäufe, Behördengänge oder einfach mal durchatmen.
So beantragen Sie Verhinderungspflege
Stellen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse, per Telefon, Brief oder E-Mail. Geben Sie an, wer die Ersatzpflege übernimmt und in welchem Zeitraum. Die Abrechnung erfolgt im Nachhinein gegen Rechnung.
Bei einem anerkannten Dienstleister wie VitaAmica übernehmen wir die komplette Abwicklung. Sie müssen sich nur noch um sich selbst kümmern.